Benutzerordnung des MichaelisNet e.V.
Präambel
Das im Studentenwohnheim Michaelishof durch den MichaelisNet e.V. betriebene Netzwerk soll allen Mietern die Möglichkeit bieten, mit ihren Heimrechnern (PC, MAC, etc.) einfach und kostengünstig an moderner Datenkommunikation teilzunehmen. Die gemeinsame Nutzung von Ressourcen steht dabei im lokalen Netz im Mittelpunkt. Dazu gehören der Datenaustausch über das Netz, die Nutzung zentraler oder privater Peripheriegeräte (Drucker, Scanner, Streamer, etc.) sowie die Bereitstellung nichtkommerzieller Software auf File-Servern.
Mit der Anbindung an das Hochschulnetz erhält der Teilnehmer die Möglichkeit, seinen PC als Terminal für eine UNIX-Workstation einzusetzen. Durch die Verbindung mit dem weltweiten Internet bieten sich den Studenten letztendlich ganz neue Wege der Recherche und Informationsbeschaffung vom eigenen Schreibtisch aus.
1. Gültigkeit
- Die folgenden Regelungen gelten für alle Benutzer des Netzes des MichaelisNet e.V. im Studentenwohnheim Michaelishof, Braunschweig. Sie ergänzen die Benutzungsordnung für das Rechenzentrum der Technischen Universität Braunschweig.
- Diese Ordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie verliert ihre Gültigkeit bei Inkrafttreten einer neuen Benutzerordnung.
2. Allgemeine Bestimmungen
- Die Teilnahme an Datennetzen verlangt von jedem einzelnen einen verantwortungsvollen Umgang mit diesem Medium.
- Die Benutzerordnung wurde geschaffen, um die Funktionsfähigkeit des Netzwerkes und ein geregeltes Miteinander der Teilnehmer zu gewährleisten.
- Jeder Benutzer verpflichtet sich, diese Ordnung anzuerkennen.
- Für die Nutzung der Ressourcen des Hochschulnetzes (TUBS-Net und Zugang zum Internet) ist darüber hinaus die Benutzungsordnung für das Rechenzentrum der Technischen Universität Braunschweig verbindlich.
- betriebs- und Hardwarekosten werden entsprechend der Gebührenordnung des MichaelisNet e.V. auf die Nutzer umgelegt.
3. Zulassung der Benutzer
- Grundsätzlich ist jeder Bewohner des Studentenwohnheims Michaelishof berechtigt, sich an das Wohnheimnetz anzuschließen, sofern er sich mit den hier aufgeführten Regelungen einverstanden erklärt und dem MichaelisNet e.V. beitritt.
- Einschränkungen werden im Einzelfall durch den MichaelisNet e.V. ausgesprochen.
4. An- und Abmeldung
- Zur Anmeldung ist der Antrag auf Netzanschluss sowie (passive) Mitgliedschaft im MichaelisNet e.V. auszufüllen und unterschrieben beim Vorstand des MichaelisNet e.V. einzureichen. Dieser stellt einen Nutzervertrag des Teilnehmers mit dem Betreiber dar.
- Änderungen der Benutzerdaten sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen.
- Die Teilnahme kann durch Auszug aus dem Wohnheim, Abmeldung zum Semesterende oder Ausschluss (s. §8) beendet werden. Auszug oder Abmeldung sind dem Verein mindestens einen Monat im Voraus anzukündigen.
5. Rechte des Benutzers
- Jeder Benutzer hat das Recht, den ihm zur Verfügung gestellten Netzanschluss zu jeder Zeit im Rahmen dieser Benutzerordnung zu nutzen.
- Grundsätzlich kann jeder Benutzer alle zur Verfügung gestellten Dienste des Netzes in Anspruch nehmen.
- Der Benutzer wird im Rahmen der Möglichkeiten durch die Vertreter des MichaelisNet e.V. beraten und betreut.
6. Bereitgestellte Dienste des Netzes
- Primärer Anschluss: Der primre Anschluss an der im Zimmer des Benutzers vorhandenen Netzwerkdose wird zur Verfügung gestellt und auf Antrag freigeschaltet. Der MichaelisNet e.V. ist stets um einen sicheren und unterbrechungsfreien Betrieb des Wohnheimnetzes bemüht, soweit dies beim Stand der Technik und im zeitlichen Rahmen der Mitglieder möglich ist.
- Sekundärer Anschluss: Auf gesonderten Antrag kann bei ausreichenden Ressourcen der in der Dose vorhandene Zweitanschluss für Netzwerknutzung zusätzlich freigeschaltet werden.
- Protokoll des Anschlusses: Der Anschluss erfolgt über 10/100 MBit/s Ethernet (10/100BaseT) und ermöglicht je nach Netzwerkadapter des Benutzers Half- bzw. Full-Duplex-Betrieb.
- MAC-Adressen: der Netzwerkadapter: Jedem Anschluss wird aus Gründen der Sicherheit eine vom Benutzer angegebene MAC-Adresse (eindeutige Identifizierungsnummer eines Netzwerkadapters) fest zugeordnet.
- Protokolle: Im internen Netz wird grundsätzlich jedes Protokoll (TCP/IP, IPX/ODITM, NetbiosTM, appletalkTM, etc.) durchgeschaltet. Die Verbindung zum Hochschulnetz erfolgt ausschließlich über das Internetprotokoll (IP).
- IP-Adresse: Jedem Anschluss wird eine statische IP-Adresse zur Verfügung gestellt, die den Rechner im gesamten Internet eindeutig identifiziert. Hierdurch wird es grundsätzlich möglich, die Dienste des Internet in Anspruch zu nehmen und von außen (z.B. vom Rechenzentrum aus) auf die Ressourcen des eigenen Rechners zuzugreifen. Einschränkungen oder Erweiterungen dieser Zugriffsmöglichkeiten können nach den Wünschen des Benutzers vom Administrator eingestellt werden.
- WWW- und FTP-Zugang: Der Zugang zum World Wide Web und zu FTP-Servern wird über einen Proxyserver gewährleistet.
- Usenet News: Je nach vorhandenen Ressourcen werden Newsgruppen nach den Wünschen der Benutzer lokal zur Verfügung gestellt.
- weitere Dienste: Der Verein kann darüber hinaus weitere Dienste zur Verfügung stellen oder auf Antrag zusätzliche Dienste einrichten.
7. Pflichten des Benutzers
- Der Teilnehmer hat die ihm zur Verfügung gestellten Betriebsmittel und Dienste sorgfältig und ihren Bestimmungen entsprechend zu benutzen.
- Jeder Teilnehmer hat Maßnahmen zum Schutz vor unbefugter Nutzung seines Anschlusses und der zur Verfügung gestellten Dienste durch Dritte zu ergreifen.
- Jeder Verdacht auf Missbrauch von Ressourcen ist der Netzverwaltung unverzüglich zu melden.
- Bauliche Veränderungen an der Netzwerkinstallation dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des MichaelisNet e.V. vorgenommen werden.
- Die Störung oder Beeinträchtigung des Netzbetriebs durch unsachgemäßen Einsatz von Hard-und Software ist zu vermeiden. Störungen jeder Art sind unverzüglich dem MichaelisNet e.V. zu melden.
- Es ist dem Teilnehmer verboten, eine andere als die ihm zugewiesene IP-Adresse im Netz zu benutzen (Address-Spoofing). Masquerading ist nur zum eigenen Gebrauch und mit Zustimmung der Systemverwaltung zulässig.
- Der am Netz angeschlossene Rechner darf grundsätzlich nicht für Routingzwecke verwendet werden. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des MichaelisNet e.V.
- Jede Art des Mithörens von Datenübertragungen, des unberechtigten Zugriffs auf fremde Daten oder des unberechtigten Zugangs zu fremden Rechnern ist zu unterlassen. Schon der Versuch ist strafbar.
- Die Bereitstellung und Nutzung von Software und Dokumentationen ist nur im Rahmen der maßgeblichen Lizenzbestimmungen zulässig.
- Das Beziehen oder Verbreiten strafrechtlich relevanter Daten ist zu unterlassen.
- Der Teilnehmer des Netzes hat sich mit Hilfe der vorhandenen Kommunikations- und Informationsdienste (Newsserver, Homepage etc.) regelmässig über den Zustand des Netzes zu informieren.
- Der Teilnehmer muss über die dem Verein bei der Anmeldung mitgeteilten Email-Adresse erreichbar sein.
8. Verfahren bei Verstößen gegen die Benutzerordnung
- Benutzer, die gegen die Benutzerordnung verstoßen, werden von den Vertretern des MichaelisNet e.V. auf den Verstoß hingewiesen.
- Bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen die Bestimmungen der Benutzerordnung wird der betreffende Teilnehmer von der weiteren Nutzung ausgeschlossen.
- Die Geräte und Anlagen werden in funktionsfähigem Zustand übergeben. Durch unsachgemäße Behandlung eingetretene Schäden hat der Nutzer in vollem Umfang zu tragen. Bei Beendigung der Nutzung, spätestens beim Auszug, wird von Vertretern des MichaelisNet e.V. der Zustand kontrolliert und ein Abnahmeprotokoll erstellt. Der Nutzer bleibt für entstehende Schäden haftbar, solange er diese Abnahme nicht hat durchführen lassen.
- Wird durch Verstöße zusätzlicher administrativer Aufwand zur Wiederherstellung oder Bewahrung der Funktion und Sicherheit des Systems notwendig, so hat der Verursacher die entstehenden Kosten sowie die Arbeitsleistung entsprechend den in der Gebührenordnung festgelegten Tarifen zu tragen.
- Wer über diese Bestimmungen hinaus gegen die Benutzungsordnung für das Rechenzentrum der Technischen Universität Braunschweig, Interessen dritter, nationales oder internationales Recht verstößt, hat mit Meldung an die zuständigen Stellen bis hin zur Anzeige zu rechnen.
9. Haftungsausschluss
- Ein Anspruch auf ununterbrochene Funktion des Netzes besteht nicht. Schadenersatzansprüche des Benutzers gegenüber den Betreibern können nicht geltend gemacht werden.
- Für Schäden an Hardware, Software oder Daten des Benutzers, die durch die Teilnahme am Netzbetrieb entstehen, übernimmt der Betreiber keine Haftung.

