Gebührenordnung des MichaelisNet e.V.
Die Gebührenordnung des MichaelisNet e.V. erhalten Sie hier:
- in der Netzwerk-Sprechstunde.
- vom Vorstand.
Das Prinzip der Bereitstellung-/Nutzungsgebühr
Die monatliche Bereitstellungs-/ Nutzungsgebühr stellt eine Art "Hardware- Nutzungsgebühr" dar. Zum Aufbau des Wohnheim-Netzes hat der MichaelisNet e.V. mehrere Darlehen aufgenommen, die über einen Teil der monatlichen Gebühren zurückgezahlt werd. Dabei steht sowohl die Abzahlung des Darlehens sowie die Modernisierung der Infrastruktur an erster Stelle.
- Tilgung: Von der monatlichen Bereitstellungsgebühr werden 40% zur Tilgung des Darlehens verwendet.
- Netzbetrieb und -ausbau: 60% der monatlichen Bereitstellungsgebühr werden durch den MichaelisNet e.V. zur Zahlung laufender Kosten und für Wartung und Ausbau der Netzwerk-Infrastruktur verwendet.
Die Bereitstellungsgebühr wird durch den Vermieter mit der Miete eingezogen.
Alle Mitarbeiter des Verein (Vorstand, Systemverwalter etc.) arbeiten ehrenamtlich und werden für ihr Engagement nicht bezahlt.
Weitere Gebühren
Zur Hardware-Nutzungsgebühr kommen noch folgende Gebühren hinzu:
| Anschluss-Einrichtung | kostenlos |
| Änderungen am Netzanschluss | kostenlos |
| Mitgliedschaft im MichaelisNet e.V. | kostenlos |
| Beratung & Betreuung | kostenlos |
| Straf- & Mahngebühren | keine |
| Administrativer Mehraufwand | bei Bedarf |
Grundlage unserer Gebühren bildet die Gebührenordnung des MichaelisNet e.V.

