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Parkplätze

Auszug der Hausordung des Studentwerks Braunschweig (Stand: 03/2009)


9. – FAHRRÄDER/KFZ/MOTORRÄDER
9.2. Motorräder, Motorroller, Mopeds und Pkw parken Sie bitte auf den dafür vorgesehen Plätzen ggf. auf gemieteten Einstellplätzen oder in Garagen.
9.3. Achten Sie darauf, dass Parkplatz- und Feuerwehrzufahrten aus Gründen der Verkehrs- und Brandsicherheit nicht versperrt und stets zugänglich sein müssen. Zu Ihren Pflichten als Mieter gehört es auch, die Einstellplätze von Schnee und Glatteis freizuhalten; die Hausmeister sind hierbei gern behilflich. Wenn Sie dazu aufgefordert werden, die Parkplätze kurzfristig für die Schneeräumung freizumachen, sollten Sie sich unbedingt umgehend darum kümmern. Andernfalls muss das Studentenwerk Ihnen eventuell dadurch entstehende Folgekosten in Rechnung stellen.
9.4. Auf dem gesamten Wohnheimgelände gilt die Straßenverkehrsordnung.
9.5. Falls Sie für die Parkflächen einen Berechtigungsschein oder eine Plakette erhalten haben, müssen Sie diese gut sichtbar an Ihrem Auto befestigen.
9.6. Die Einstellplätze dürfen nur für angemeldete Kraftfahrzeuge in Anspruch genommen werden.
9.7. Bitte parken Sie nur auf den markierten Einstellplätzen, für die Sie eine Berechtigung haben. Halten Sie sich nicht daran, wird Ihr Fahrzeug auf Ihre Kosten abgeschleppt.

Anwohnerparkausweis

Es stehen dem Bewohner des Michaelishof leider keine kostenlosen Parkplätze zur Verfügung. Es kann bei der Stadt Braunschweig ein Anwohnerparkausweis beantragt werden, doch dafür müsst ihr mit eurem Hauptwohnsitz in Braunschweig gemeldet sein. Der Anwohnerparkausweis kostet zwischen 15 Euro und 60 Euro je nach Länge seiner Gültigkeit (1/2 bis 2 Jahre).

 

Weitere Informationen zum Anwohnerparkausweis findet man auf den Seiten der Stadt Braunschweig.

 

Tipp: Wem es Dir nichts ausmacht, 3 min. zu Fuß zum Auto zu laufen, kannst Du es es im "Wilhelmitorwall" auf den kostenlosen Parkplätzen abstellen.